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Gefälschte Tasche im Internet verkaufen – Strafbar?


Was das Thema gefälschte Tasche im Internet verkaufen angeht, sind viele User besorgt und es wird Zeit, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

Fake Tasche im Internet wieder verkaufen – Ein Einblick

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Es ist wirklich interessant, zu welchen Aussagen sich einige Leute hinreißen lassen, wenn sie glauben im Recht zu sein. Hierzu eine kleine Story.

„Wenn ich… , dann ist das erlaubt!“

Samstag Nachmittag irgendwo in Deutschland. Es klingelt an der Haustür. Nachdem das Rauschen der Gegensprechanlage vom Surren des automatischen Türöffners abgelöst wurde ist es endlich soweit. Nach 2 Wochen Abszinenz ist Frans wieder aus dem Türkeiurlaub zurück. Braungebrannt und gut gelaunt schleicht er mutigen Schrittes direkt ins heimische Wohnzimmer. Ratsch…Klack..Klack…wird der Reisetrolly am neuen Schrank entlang geschliffen. Mit großem Trommeln und Trompeten wird vollmundig angekündigt: „Hömmah…Der Onkel hat was mitgebracht.“ Die Spannung steigt ins Unermessliche und von einem leisen Klicken begleitet öffnet er langsam seinen Trolly. „LICHT AN – Freunde des Longdrinks!!!“ Es ist soweit. Er lächelt und zieht 2 sehr bekannte Luxustaschen ans Tageslicht. „Ihr glaubt garnicht, wie günstig die dort drüben sind.“ Mit funkelnden Augen nimmt sich Maria eines der beiden Mitbringsel zur Brust und biegt daran herum. „Ja, ich weiß das sind Fakes aber so sehen sie ja ganz ok aus, oder?“ bemerkt Frans. Maria freut sich riesig über Ihre neue Tasche. 2 Monate später liegt die Tasche zwischen ihren anderen Handtaschen und ist uninteressant geworden.

Da sie demnächst selbst in den Urlaub fliegen möchte spart sie fleissig und überlegt wie sie an die nächsten 100€ dran kommen kann. Als sie mit Ihrer Freundin telefoniert bringt diese sie auf die zündende Idee. „Mensch Maria, wenn Du Geld brauchst, dann verkauf doch ein paar alte Sachen im Internet. Ich mach´ das auch immer so.“ Schnell wirft sie einen Blick auf die damals geschenkt bekommene Tasche von Onkel Frans und denkt sich. „Nagut, die trage ich eh nicht mehr, dann verkaufe ich sie am Besten im Netz.“ Sie meldet sich in ein paar Facebook Gruppen zum Thema Handtaschen an und findet dank der „zu verkaufen“ Funktion blitzschnell zahlreiche Angebote. Auch auf anderen Portalen in denen gebrauchte Artikel verkauft werden sieht sie Ihre Chance. Plötzlich fragt sie sich ob es überhaupt erlaubt ist diese Tasche zu verkaufen und schreibt ein paar Verkäuferinnen an. Schon nach wenigen Minuten erhält sie die ersten Antworten. Hier ein Überblick. Die erste Antwort lautet:„Verkauf die Tasche einfach, kannst ja so tun, als wenn Du selbst nicht wüsstest, dass es eine Fälschung ist.“ Die Antwort gefällt Maria gar nicht und sie klickt auf die nächste Antwortmessage. „Wenn Du direkt mit angibst, dass es kein Original, sondern eine gefälschte Tasche ist, dann bist Du ehrlich und es ist erlaubt.“ Daraufhin scrollt Maria durch die Angebote und entdeckt darunter viele sehr günstige Handtaschen in deren Beschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um Unechte Markentaschen (Plagiate / Dupes) handelt. „Mhmm, scheint ja Gang und Gäbe zu sein…Wenn es alle hier machen, dann mache ich es genauso und schreibe direkt mit dazu, dass sie eine Fake-Tasche ist.“

Und nun zur Master-Frage

„Ist es dann erlaubt oder macht man sich strafbar, wenn man eine solche Tasche verkauft und es wie vorher beschrieben lesbar angibt?“

Schauen wir uns doch den weiteren Verlauf an. Maria macht ein paar Fotos von Ihrer Tasche und stellt sie mit der vorher formulierten Beschreibung als Post zum Verkauf ein. Bling…Bling…Treffer! Nicht einmal eine Minute später bekommt sie auch schon die erste Anfrage. Sie ließt: „Ey geht um Tasche…WAS ENDEPREIS?“ Maria fasst sich an den Kopf und löscht die Nachricht. Zack ist die nächste Anfrage da. Einen Mausklick später ließt sie: „Ich habe Interesse an deiner Tasche, soll ich per Paypal überweisen?“ Maria freut sich und reicht mal eben Ihre Daten rüber. Als sie sieht, dass das Geld wenige Minuten später schon eingegangen ist, bringt sie die Handtasche gut verpackt zur Post und schickt sie an die angegebene Adresse. 3 Tage später schaut sie in Ihren Briefkasten und entdeckt einen kleinen, zarten Brief. Sie öffnet Ihn und beim Lesen der ersten Sätze wird Ihr ganz flau im Magen…

Was ist passiert?

Mit dem Brief handelt es sich um eine Abmahnung eines Markenrechtsanwalts in Höhe von 2.000€. Zudem wird die Herstellerseitige Einleitung von weiteren Schritten erklärt. Sofort ruft Maria Ihre beste Freundin an und erklärt mit Tränen in den Augen, was passiert ist. Diese Antwortet sehr deutlich: „Was??? Du hast auch noch mit angegeben, dass es sich bei der Tasche um ein Plagiat handelt??? Wie doof kann man eigentlich sein???“ Jetzt schiessen Maria erst recht die Tränen in die Augen und sie legt geschockt auf. Die Hersteller großer Marken beschäftigen sich seit einiger Zeit sehr internsiv damit Markenanwälte „neue Gebrauchtverkaufs-Wege“ nach illegalen Aktivitäten zu durchforsten.

Klartext:
Wenn Ihr eine Markentasche gerne verkaufen möchtet und nicht sicher seid, ob es sich dabei um ein Original handelt oder Ihr sogar wisst, dass es sich um eine Fake-Tasche handelt, dann lasst es lieber sein! Wenn doch noch jemand ein Plagiat verkauft und auch noch dazu schreibt, dass es sich um die Fälschung einer Markentasche handelt, spricht man hinter vorgehaltener Hand nicht nur von Vorsatz sondern…Naja…



Wer sich dennoch für schöne Handtaschen interessiert wirft einen Blick auf diese Taschen hier.


Wenn Ihr nicht wollt, dass eure Lieben einen Fehler machen, dann teilt diesen Beitrag um sie aufzuklären, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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